EMRK Protokoll Nr. 13 Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
Quelle: Europarat
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