EMRK Zusatzprotokoll Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats-
entschlossen, Maßnahmen zur kollektiven Gewährleistung gewisser Rechte und Freiheiten zu treffen, die in Abschnitt I der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als „Konvention“ bezeichnet) noch nicht enthalten sind-
haben Folgendes vereinbart:
Quelle: Europarat
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