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KrO NRW
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Kreisordnung NRW
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
§ 20 Einwohner
Einwohner des Kreises sind die Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
13.11.2024