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StZG
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Stammzellgesetz
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Spezialisierungen
Medizinrecht
§ 2 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden.
Quelle:
BMJ
Import:
21.11.2024