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ZPO
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Zivilprozessordnung
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Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
§ 1 Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Quelle:
BMJ
Import:
27.11.2024
a.F. verfügbar