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EGHGB
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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
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Erster Abschnitt: Einführung des Handelsgesetzbuchs
(Art. 1 - Art. 22)
Zweiter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz
(Art. 23 - Art. 28)
Dritter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
(Art. 29 - Art. 29a)
Vierter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz
(Art. 30 - Art. 31)
Fünfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz
(Art. 32 - Art. 33)
Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993
(Art. 34)
Siebenter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
(Art. 35 - Art. 37)
Achter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz
(Art. 38 - Art. 39 bis 41)
Neunter Abschnitt: Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro
(Art. 42 - Art. 45)
Zehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(Art. 46)
Elfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
(Art. 47)
Zwölfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
(Art. 48)
Dreizehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufteilung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs
(Art. 49)
Vierzehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer
(Art. 50)
Fünfzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz
(Art. 51)
Sechzehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation
(Art. 52)
Siebzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz
(Art. 53)
Achtzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
(Art. 54)
Neunzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
(Art. 55)
Zwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz
(Art. 56)
Einundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz
(Art. 57 - Art. 58)
Zweiundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
(Art. 59)
Dreiundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 60)
Vierundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(Art. 61)
Fünfundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 62)
Sechsundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
(Art. 63)
Siebenundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
(Art. 64)
Achtundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
(Art. 65)
Neunundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(Art. 66 - Art. 67)
Dreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
(Art. 68)
Einunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
(Art. 69)
Zweiunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
(Art. 70)
Dreiunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
(Art. 71)
Vierunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz
(Art. 72)
Fünfunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(Art. 73)
Sechsunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz
(Art. 74)
Siebenunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 75)
Achtunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz
(Art. 76)
Neununddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 77)
Vierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
(Art. 78)
Einundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
(Art. 79)
Zweiundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 80 - Art. 81)
Dreiundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
(Art. 82)
Vierundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(Art. 83)
Fünfundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
(Art. 84)
Sechsundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
(Art. 85)
Siebenundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
(Art. 86)
Achtundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(Art. 87)
Neunundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
(Art. 88)
Fünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
(Art. 89)
Einundfünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
(Art. 90)
Zweiundfünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(Art. 91)
Dreiundfünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Wachstumschancengesetz
(Art. 92)
Vierundfünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
(Art. 93)
Fünfundfünfzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
(Art. 94)