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IGH Statut  
Statut des Internationalen Gerichtshofs

Die Wiederbesetzung erledigter Sitze findet unter Vorbehalt folgender Bestimmung nach dem für die erste Wahl befolgten Verfahren statt: Im Laufe des auf die Erledigung folgenden Monats hat der Generalsekretär die im Artikel 5 vorgeschriebene Einladung zu erlassen, und der Zeitpunkt der Wahl wird vom Sicherheitsrat festgesetzt.
Quelle: Fedlex
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