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IGH Statut  
Statut des Internationalen Gerichtshofs

(1) Der Gerichtshof wählt, für die Dauer von drei Jahren, seinen Präsidenten und Vizepräsidenten; diese sind wiederwählbar.
(2) Er ernennt seinen Gerichtsschreiber und kann für die Ernennung anderer erforderlicher Beamten sorgen.
Quelle: Fedlex
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