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IGH Statut  
Statut des Internationalen Gerichtshofs

(1) Der Gerichtshof hat seinen Sitz im Haag. Er kann jedoch, wenn er es als wünschenswert erachtet, auch an andern Orten tagen und seine Tätigkeit ausüben.
(2) Der Präsident und der Gerichtsschreiber wohnen am Sitz des Gerichtshofs.
Quelle: Fedlex
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